12.08.2018, 17:33
Hallo,
Möchte hier mal euch mitteilen bezw. eure Meinung hören, für meinen Fall, den ich hier schildern will. Bin im Juli diesen Jahres mit meinem WF trac 1100 mit grünem Kennzeichen und kleinem Tieflader mit schwarzem Kennzeichen angemeldet von einer ca.30 km entfernten Unimog/WF trac Werkstatt heimwärts gefahren und meinen PKW auf dem Tieflader. ( Bin mit PKW hingefahren ) Bin in dann in eine Verkehrskontrolle geraten,soweit alles ok. nur das grüne Kennzeichen am Schlepper wurde beanstandet. Habe dann versucht zu erklären dass diese Fahrt meinem land und forstw. Betrieb dient, wollten die Beamten nicht aktzeptieren. Habe nun vergangene Woche vom zust. Hauptzollamt einen neuen Kfz-Steuerbescheid für meinen WF trac 1100 bekommen. Für einen Monat soll ich 52,-€ Steuer bezahlen wegen zweckfremden benutzen der Zugmaschine. Ich bin der Meinung,dass dies nicht der Fall war. Schlepper von der Werkstatt abholen ist doch was anderes, wie wenn ich den PKW mit dem Schlepper und Tieflader abgeholt hätte. Ich werde auf jeden Fall dagegen Einspruch einlegen,weiß nur nicht , ob ich gleich zu einem Anwalt soll. Da meine Frau nicht mehr krankheitsbedingt Autofahren darf,werden solche Fahrten mit dem Schlepper/Tieflader/PKW Gespann hin und wieder notwendig werden.
MfG Jörg
Möchte hier mal euch mitteilen bezw. eure Meinung hören, für meinen Fall, den ich hier schildern will. Bin im Juli diesen Jahres mit meinem WF trac 1100 mit grünem Kennzeichen und kleinem Tieflader mit schwarzem Kennzeichen angemeldet von einer ca.30 km entfernten Unimog/WF trac Werkstatt heimwärts gefahren und meinen PKW auf dem Tieflader. ( Bin mit PKW hingefahren ) Bin in dann in eine Verkehrskontrolle geraten,soweit alles ok. nur das grüne Kennzeichen am Schlepper wurde beanstandet. Habe dann versucht zu erklären dass diese Fahrt meinem land und forstw. Betrieb dient, wollten die Beamten nicht aktzeptieren. Habe nun vergangene Woche vom zust. Hauptzollamt einen neuen Kfz-Steuerbescheid für meinen WF trac 1100 bekommen. Für einen Monat soll ich 52,-€ Steuer bezahlen wegen zweckfremden benutzen der Zugmaschine. Ich bin der Meinung,dass dies nicht der Fall war. Schlepper von der Werkstatt abholen ist doch was anderes, wie wenn ich den PKW mit dem Schlepper und Tieflader abgeholt hätte. Ich werde auf jeden Fall dagegen Einspruch einlegen,weiß nur nicht , ob ich gleich zu einem Anwalt soll. Da meine Frau nicht mehr krankheitsbedingt Autofahren darf,werden solche Fahrten mit dem Schlepper/Tieflader/PKW Gespann hin und wieder notwendig werden.
MfG Jörg