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handeule schrieb unter anderem, daß das Zurückdrehen nicht verboten ist.
Natürlich ist das verboten, ist ja nichts anderes, als das manipulieren von Kilometerzählern in PKWs, und das ist auch verboten.
Habe solche Sachen auch schon von einem Mechaniker gehört, der das öfter schon gemacht hat(machen mußte) auf Weisung des Chefs. Also scheint ja gar nicht so selten zu sein.
Gruss
Buwe
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Hallo, und aufgrund welchen § des BGB/StGB soll das verboten sein? Ein Tacho ist keine Urkunde... Wie will man das in der Praxis verhindern? Darf der Schrotthändler Tachos nur noch alt gegen neu tauschen? Neue Tachos müssen beim Einbau auf den alten km-Stand gestellt werden (wird bei elektr. Tachos allerdings gemacht)?
Strafrechtlich relevant wird die Sache erst, wenn man es beim Verkauf wieder besseren Wissens nicht angibt. Deshalb verkaufen Händler auch gerne mit der Formulierung km-Stand laut Tacho, Bh gem. Betriebsstundenzähler,... und nicht Gesamtlaufleistung, Gesamtstunden,... - das wäre nämlich eine Zusicherung einer Eigenschaft die einklagbar ist.
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10.01.2009, 13:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2009, 15:11 von
holgi63.)
EDIT: Achtung: Dieser Beitrag ist seit 17.8.05 nicht mehr aktuell! Siehe weiter unten!
Hallo Buwe,
was Marcus schrieb, ist absolut zutreffend - allerdings mit dem Zusatz: NOCH! Der "Wegstreckenzähler", genau wie der Betriebsstundenzähler ist bis jetzt kein Dokument, das hinsichtlich Wertfeststellung des Fahrzeuges amtlich einklagbar wäre. Das ist schon daran zu erkennen, dass diese nicht verplombt sind. (Ausnahme: Fahrtschreiber, das hat aber andere Gründe.) Wie Marcus schrieb: Kilometer laut Tacho oder Betriebsstunden laut BS-Zähler ist eine gern gewählte Formulierung der Händler - ohne jeden Wert und Nutzen...
Es gibt außerdem noch jede Menge Fahrzeuge mit fünfstelligem Tacho oder vierstelligem Betriebsstundenzähler. Die überdrehen ja in der Regel im Laufe eines Lebens, wie sollte das dann rechtlich behandelt werden?
Die EU ist aber dran, das zu ändern - wobei ich mir nur schwer vorstellen kann, was das effektiv bewirken soll, denn um den manipulierten Tacho einzuklagen, muss man es erst einmal feststellen können und von unsereins hat keiner das "große Investigationsbesteck" dabei...
Grüße
Holger
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Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
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2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...
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Hallo Holger, hallo Leute,
ich hatte ja schon mal ein Erlebnis mit einem Gebraucht PKW, bei dem der Verkäufer den Tacho gedreht hat. Ich habe es, wie gesagt, durch eine Auskunft vom im Brief eingetragenen Vorbesitzer erfahren. Dem Händler habe ich richtig Feuer im A.... gemacht. Der wollte sich zuerst herausreden er hätte den Wagen auch von einem Händler und selbst nichts manipuliert... ich habe ihm gedroht das könne er ja dem Richter erzählen und darauf hoffen, dass er danach noch einen Gebrauchtwagenhandel hat. Jedenfalls hat der dann kalte Füße bekommen und einen vierstelligen Betrag zurückgezahlt.
Es kam ja hier nicht zum Rechtsstreit und es wurde kein Urteil gesprochen, aber das derartige Manipulationen in betrügerischer Absicht erfolgen ist doch jedem klar. Wenn der Händler seinen Mitarbeiter anweist, er solle da mal die Bohmaschine anhängen wird ein Gericht da bestimmt wenig Verständnis aufbringen und den Betrug erkennen.
MfG
Wolfgang
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10.01.2009, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2009, 15:09 von
holgi63.)
Hallo Wolfgang, hallo an alle!
KOMMANDO ZURÜCK!!!!
ES IST BEREITS VERBOTEN!!!, BUWE HATTE RECHT!
Es war erlaubt, bzw. nicht verboten bis 16. August 2005, ab dem 17. August 2005 ist es tatsächlich bereits untersagt und sogar strafbar!!! Das Straßenverkehrsgesetz wurde um den Paragraphen 22b ersetzt!!!
Zitat:Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. die Messung eines Wegstreckenzählers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, dadurch verfälscht, dass er durch Einwirkung auf das Gerät oder den Messvorgang das Ergebnis der Messung beeinflusst,
2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder
3. eine Straftat nach Nummer 1 oder 2 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt oder sich oder einem anderen verschafft, feilhält oder einem anderen überlässt.“
Link:
http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Kauf_Ve...tID=111545&SourcePageID=121494
http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_22b.php
Hatten wir die Tage auch gerade: Ein Bekannter sucht einen Gebrauchtwagen, Skoda Octavia Kombi Diesel mit Partikelfilter. Einen gefunden, angeblich 42.000km. Auf die Frage nach dem Scheckheft zur Kontrolle, fragte der (doofe) Verkäufer - in gebrochenem Deutsch: "...welchen Kilometerstand möchten Sie denn...?"
Grüße
Holger
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13.01.2009, 18:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.01.2009, 18:52 von
handeule.)
Hallo, aah, ja, kannte ich noch nicht - dachte ist nur geplant. Heißt aber auch: Tacho tauschen ist erlaubt. Auf den Traktor trifft dies ja ohnehin nicht zu, da es hier in der Regel ein Betriebsstunden- und kein Wegstreckenzähler ist.
Grüsse Marcus