Hallo Hartmut.
Musstest du das Rkl Symbol bei deinem Orginal Schalter auch extra bestellen??
Mein Benz Händler war irgendwie nicht in der lage mir so ein symbol zu beschaffen jetzt hab ich einen Schalter ohne Symbol sieht aber nicht so gut auch hätte schon gern noch eins dafür??
Vieleicht hast du ja noch die bestellnummer wenn du es auch extra kaufen musstest??
mb_900_turbo schrieb:ok Danke für die schnelle antwort!
Falls du die nummer zufällig findest wäre es natürlich super wenn du sie mir schicken könntest!!
Danke
Horrido,
habe kürzlich auch erst nachgerüstet! Die Nummer für die Lichtscheibe (so heißt das Teil bei DB) müßte A004 545 08 90 sein.
Ich persönlich werde niemals wieder an meinen Trac Rundumleuchten anbauen . Ich hatte 2 Discoleuchten auf meinen Trac gebaut. Soweit so gut, aber ca. 2 Monate später wurde ich deswegen angehalten von den Sheriff´s. Ich hatte da einen Schwader dran und war der Meinung, das es mit Discobeleuchtung etwas besser für andere Verkehrsteilnehmer wäre. Na ja, die Sheriff´s fragten, ob denn die Leuchten eingetragen wären... das waren die natürlich nicht. Also bin ich 3 tage später mal zum TÜV gefahren und wollte dieses mal eben nachholen. Der TÜV fragte mich dann nach einer Ausnahmegenehmigung ( was ist das denn ?? ) Okay, Nun brauchte ich also eine Ausnahmegenehmigung. Dachte mir, das kann ja nicht so schwer sein. diese Genehmigung gibt es auf dem Regierungspräsidium. Also ab nach hause, Telefon und los. Nach langen geblubere am Telefon dann die nachricht, das ich keine Genehmigung bekomme. Ein Landwirtschaftliches Fahrzeug darf bis 3,00 Meter breite ja auf den Straßen fahren und das ist nicht besonders Kennzeichnungspflichtig, und somit gibt es auch keine Genehmigung. Das habe ich auch irgendwo hier dann nochmals schriftlich bekommen. Ich fragte den Kerl dann, wie das denn bei allen anderen Bauern wäre, die ja schon vom Werk aus so nen Licht aufn Dach haben. Da sagte er mir wirklich, das die garantiert auch alle keine Genehmigung dafür haben. Das wollte ich dann nicht glauben und beim nächsten besuch meines Bekannten dann mal in die Papiere Sämtlicher Schlepper geschaut, wo diese Discoleuchten drauf waren. Die sind echt nicht eingetragen. Ich mußte dann den Trac bei der Zulassungsstelle vor führen, wo der Onkel sogar geschaut hatte, ob denn der Schalter auch ausgebaut wurde.
Verstehen tu ich das nicht wirklich aber ich muß auch nicht alles verstehen. Für mich hat sich das Thema erledigt. Ich hoffe nur, das wirklich mal was richtiges Passiert. Dann war es bestimmt der Böse mit seinem Traktor.
MFG
Moni und Thomas
800 er Mittelschalter, 86 PS LKW Motor, mega fette Breitreifen 19.5 LR 24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.07.2009, 23:23 von Hartmut.)
Moin Thomas,
Das Thema hatten wir schon öfter hier (siehe auch auf Seite 1 und 2 in diesem Thema)
Ich nutze die Rundumleuchten nur in "Ausnahmesituationen" wie z.B:
- beim auffahren auf eine vielbefahrene Straße beim Maishäckseln im Herbst, morgens bei Nebel im Dunkeln.
- überquerung großer Kreuzungen morgens im Nebel
usw...
Wir haben hier wirklich sehr viel Probleme im Herbst, morgens mit Nebel, und da fühlt man sich mit der Discoleuchte doch sicherer.
Ansonsten habe ich auf den Sockeln von der Rundumleuchte, Arbeitsscheinwerfer montiert, die ich 360° und in alle richtungen drehen und schwenken kann.
Sorry, auf seite 2 habe ich natürlich nicht gelesen.
Was ich gut finde ist die Lösung mit den Arbeitsscheinwerfern zum Aufstecken. das ist das richtige für unseren "kleinen" wenn ich mit dem Rückewagen unterwegs bin und es doch schnell dunkel wird.
Da muß der Aui gleich a schauen, wo er so was feines her bekommt.
MFG
Thomas
800 er Mittelschalter, 86 PS LKW Motor, mega fette Breitreifen 19.5 LR 24
falls es noch von Interesse ist, ich habe vor ein paar Jahren mal eine Liste der Schalter und Lichtscheiben samt Bestellnummern zusammen gestellt.
Bezüglich der rechtlichen Problematik der Rundumleuchten kann ich zwar zum landwirtschaftlichen Teil im speziellen nichts sagen, aber ein paar allgemeine Infos geben, da wir im Betrieb (Straßenbaustellen innerorts) auch immer wieder die Diskussionen mit TÜV und Trachtenverein haben.
Das Thema Rundumkennleuchte ist recht komplex, und die StVZO ist nicht das einzige Regelwerk, wo Regeln und ausnahmen definiert sind. Meine Empfehlung wäre, sich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen, denn Unsere war z.B. der Ansicht, daß für unser Einsatzprofil die RKL Pflicht sei!
Also einfach mal bei der BG anfragen, und die Antwort ggf. mit den Fahrzeugpapieren zusammen der Trachtengruppe in die Hand geben...
Für die Rundumleuchte(n) reicht dir ein einfaches Relai mit Schließer-Funktion, 12 V und 30A. Damit könntest du sogar zwei RUL ansteuern.
Solch ein Relai bekommst du bei jedem KFZ bzw NFZ-Händler oder im Elektrofachhandel.
Nicht vergessen eine (fliegende) Sicherung dazwischen setzen.