(13.01.2011, 12:07)schuelerlotse schrieb: ...
Hierbei handelt es sich um die aktuelle Lehrmeinung im Bereich der so oft und toll zitierten "Rennleitung".
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Hallo Sascha,
danke für Deinen Beitrag. Das lässt dann ja hoffen, dass die "Rennleitung" zumindest
in der rauhen
Praxis - und darauf kommt es uns ja letztlich an - die Familienbetriebe in Ruhe lässt.
Das ändert aber nichts an der
Rechtslage, die ich oben geschildert habe.
Die "aktuelle Lehrmeinung...der...Rennleitung" ist juristisch nicht bindend, da es sich bei dieser nicht um die Legislative bzw. Judikative, sondern "nur" um die Exekutive unseres Staates handelt.
So lange die "Rennleitung" in der Praxis so handelt, soll mir (und uns allen) das recht sein, juristisch betrachtet ist es aber eine ähnliche Krücke wie die "Logik
"
Schwarzes Kennzeichen Zugfahrzeug + grünes Kennzeichen Anhänger = "
Da ist was faul"
Zu allen Gesetzen gibt es für die Umsetzung in der Praxis sogenannte Durchführungsverordnungen. Meist sind auch diese noch so schwer verständlich formuliert, dass unsere hart arbeitende Exeutive daraus noch mal vereinfachte Handlungsanweisungen produziert, da kein Mensch das Juristendeutsch am Einsatzort recht handhaben kann.
Schön, wenn diese, wie im vorliegenden Fall weniger hart sind, wie im Gesetz eigentlich vorgesehen, es kann aber auch in die verkehrte Richtung gehen (wie im Beispiel der Kennzeichenfarbkombination).
(13.01.2011, 12:07)schuelerlotse schrieb: Was betrieblich abgesetzt werden kann und was nicht, davon habe ich nun keine Kenntnis und dies hat meiner Meinung nach auch nichts mit dem Führerschein- bzw Steuerrecht im Straßenvekehr zu tun.
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Auch hier zählt keine Meinung, sondern nur knallharte Fakten. Die Steuerbefreiung der lof Zugmaschinen ist ein rein finanz- und zollrechtliches Regelwerk und hat
ausschließlich damit und nichts mit dem Straßenverkehr oder Führerscheinrecht als solchem zu tun.
Derart steuerbefreite Fahrzeuge dürfen nur Transporte von Gütern durchführen, die - vereinfacht ausgedrückt - mit dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb zu tun haben. Anhand der steuerrechtlichen Betrachtung der Güter kann man ableiten, ob es sich um solche Güter handelt und wie ein Transport derselben mit hoher Wahrscheinlichkeit einzustufen ist.
Deshalb hatte ich auch klar abgegrenzt, dass es einen Unterschied macht, ob Du Dein Holz transportierst oder das Holz bei einem Gewerbebetrieb kaufst und dann transportierst. Das ist juristisch ein Unterschied, der aber in praxi nicht geahndet wird, wie ich auch in Beiträgen weiter oben schon schrieb und Du letztlich mit Deinem letzten Beitrag bestätigt hast.
Der landwirtschaftliche Familienbetrieb ist (zum Glück
noch) in vielen Bereichen Grauzone, da er zum einen anders gehandhabt wird, als ein Privathaushalt und auf der Gegenseite auch anders als ein Gewerbebetrieb. Da stehen gerade beim Thema Holztransport z.B. Übergabeverträge mit Altenteil und Deputatholz und viele andere Sachverhalte im Raum, die kein Exekutivorgan im Vor-Ort-Fall gegenprüfen kann.
Von daher ist es für die Exekutivorgane nur schwer nachzuweisen, wann auf einem Familienbetrieb kein lof-Güterverkehr stattfindet, deshalb wohl auch die von Dir erwähnte "aktuelle Lehrmeinung" derselben, die genau diesen Umstand Rechnung trägt. Die Quintessenz dieser "Lehrmeinung" in der Praxis ist nämlich vereinfacht: "Lasst die Familienbetriebe in Ruhe, es lohnt sich nicht."
Wie schon geschrieben: Letztlich zählt für uns nur, was in der Praxis passiert und da sind die Familienbetriebe
noch auf einer recht sicheren Seite.
Brüssel ist da allerdings auch schon dran, denn die Sonderstellung des landwirtschaftlichen Familienbetriebes ist in deren Augen überholt, sie entstand nämlich unter dem Eindruck der Hungerjahre der Nachkriegszeit, in der jedermann froh war, wenn die Bauern produzierten, was sie nur konnten und ihnen dabei keine unüberwindlichen Hürden auferlegt wurden.
Eine geänderte Rechtslage würde aber bedeuten, dass weitere Steuereinnahmen fließen würden und da ist auch Berlin nicht zimperlich, wenn Brüssel erst mal wunschgemäß gackert und die richtigen Eier gelegt hat, mit denen man uns wieder in die Tasche greifen kann. Von daherkönnt Ihr Euch gewisse Wahrscheinlichkeiten ableiten, nach denen die für höhere Steuereinnahmen erforderlichen Gesetzesänderungen durchgesetzt werden...
FG
Holger