Kann ich den MBtrac nach dem Kauf Steuerlich absetzen?
#1

Hallo Leute,
hätte eine Frage:
Wenn ich mir einen Trac vom Nachbarn kaufe und nur einen Kaufvertrag habe, kann ich den Kauf beim Finanzamt als Landwirt steuerlich absetzen.
Würde mich über eine fundierte Antwort freuen !

Viele Grüße an alle hier !
Ist schon ein tolles Forum !

Michael
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#2

Hallo, die Antwort heißt klar: a und nein, denn woher sollen wir wissen, was du für eine Besteuerungsart für deinen Betrieb gewählt hast? Schreib mal, wie du bislang deinen Betrieb beim Finanzamt geführt hast oder führen willst. Grüsse Marcus
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#3

Hallo Michael!

Dein "Nachbar" muss die Mwst. ausweißen können.
Wenn du den Trac absetzen willst must du aber auch alles andere absetzen bzw. versteuern. nennt man optimieren!

mfg Georg

Mercedes Benz - Das Beste oder nichts !

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#4

Hi, das ist doch Quatsch - was hat die Umsatzsteuer mit absetzen zu tun? Dann kann man ja nie ein Wirtschaftsgut von einem Kleinunternehmer anschaffen. Wo hast du diese Information her - kannst du diese Verfahrensweise irgendwie belegen? Grüsse Marcus
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#5

Hallo Kollegen,

steuerlich geltend machen ( " Absetzen" ) kann man auch eine Anschaffung die ohne Mwst. erfolgt. Man kann demzufolge keine Vorsteuer abziehen.
Trotzdem kann man das Fahrzeug entsprechend steuerlich abschreiben und die Unterhaltskostend geltend machen.

Die ganze Sache ist meines Wissens aber nur möglich wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, somit entfällt das ganze wenn man Privatmann ist.

Gruß Sven

MB-Trac - wer nicht will, der hat schon exclamation
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#6

Hallo Michael,

Sven und Marcus sind schon auf der richtigen Fährte!
Wie versteuerst Du Deine Landwirtschaft? Pauschal, Einnahme-/Überschuss oder richtige Buchführung?

In den beiden letzten Fällen die Rechnung, Kaufbeleg oder Quittung (egal, ob mit oder ohne MWSt), oder den ebay-Zuschlagsbeleg der nächsten Einkommensteuererklärung dazugeben, der Steuerberater macht den Rest.

Im ersten Fall kenne ich mich nicht genügend aus, mal mit dem Finanzamt telefonieren.

Achtung! Das Fzg. gehört dann nicht mehr "Dir", sondern zum Betriebsvermögen! Du musst den Verkauf dann später ebenfalls "über die Bücher" gehen lassen.

FG
Holger

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#7

(20.02.2011, 16:01)Tracgärtner schrieb:  Die ganze Sache ist meines Wissens aber nur möglich wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, somit entfällt das ganze wenn man Privatmann ist.

Hallo, wozu muss ein Gewerbe angemeldet sein? Auch bei Land und Fortwirtschaft kann man abschreiben.

Holger, bei der Versteuerung nach Betriebsfläche (sog. 13a Betrieb) kann man nicht abschreiben aber theoretisch eine Umsatzsteueroptierung haben - muss man aber durchrechnen, ob sich das lohnt.
Steuern zahlen musst du auch bei der Abschreibung. Erst sparst du durch jährliche Reduzierung der Steuerlast, irgendwann ist das Teil auf 0,- € abgeschrieben und/oder du verkaufst es wieder. Die Differenz vom Verkaufspreis zum Buchwert ist Veräusserungsgewinn und ist als Einkommen wieder voll zu verteuern. Der Schuss kann, wenn man die Preisentwicklung vom mb-trac sieht, auch nach hinten losgehen - so in der Art 10.000,- abgesetzt, 15.000 beim Verkauf versteuern.

Warum schreibst du nicht einfach mal deine Betriebsverhältnisse, alles andere ist nur im Nebel stochern?

Grüsse Marcus
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