Hallo Hartmut
Ich habe in einer Info von der Raiba gelesen, daß die Führerscheinklasse B jetzt L beinhalten soll, d.h. Autoführerscheininhaber können jetzt ldw. Fahrzeuge bis 40 km/h mit 2 zulassungsfreien Anhängern mit bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h fahren.
die Klasse B (Autoführerschein) beinhaltete schon immer die Klasse L, nur war es damals so, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei der Klasse L auf 32 km/h begrenzt war.
Dieses wurde nun auf 40 km/h erweitert!
Im Zug (mit Anhänger) darf aber nur 25 km/h gefahren werden, auch wenn die Anhänger eine 40ér Zulassung haben und abgenommen sind!
Das steht aber auch alles in dem Text oben drin, einfach mal lesen...!
wenn ich nun Inhaber der Führerscheinklasse B bin und im BF-17 Programm bin (Führerschein ab 17 in Begleitung), muss ich dann bis zum 18. Lebensjahr auf dem Traktor ebenfalls einen eingetragenen Begleiter mitführen?