02.11.2012, 14:20
Hallo Jürgen,
grundsätzlich hast du Recht.
Zu klären wäre aber, ob die Einleitungsbremse überhaupt eingetragen ist oder nicht. Beim alten Fahrzeugschein steht sie unter Ziffer 24: Falls eingetragen, steht hier der Betriebsdruck (z.B. 5,6 Bar bei meinem U1700). Unter Ziffer 25 findet sich dagegen der Druck der Zweileitungsbremsanlage. Wie das bei den neuen Scheinen (Zulassungsbescheinigung Teil II) aussieht, weiß ich gerade nicht, habe keinen hier.
Wenn die nicht eingetragen ist, und auch nicht in der Datenkarte vermerkt ist, sehe ich da kein Problem (eher könnte es sogar zum Problem werden, mit angehängtem einleitunggebremsten Anhänger erwischt zu werden )
Und selbst wenn sie eingetragen ist, kann man sie auch austragen lassen. Das dürfte bei der Einleitungsbremse eh kein Problem sein.
grundsätzlich hast du Recht.
Zu klären wäre aber, ob die Einleitungsbremse überhaupt eingetragen ist oder nicht. Beim alten Fahrzeugschein steht sie unter Ziffer 24: Falls eingetragen, steht hier der Betriebsdruck (z.B. 5,6 Bar bei meinem U1700). Unter Ziffer 25 findet sich dagegen der Druck der Zweileitungsbremsanlage. Wie das bei den neuen Scheinen (Zulassungsbescheinigung Teil II) aussieht, weiß ich gerade nicht, habe keinen hier.
Wenn die nicht eingetragen ist, und auch nicht in der Datenkarte vermerkt ist, sehe ich da kein Problem (eher könnte es sogar zum Problem werden, mit angehängtem einleitunggebremsten Anhänger erwischt zu werden )
Und selbst wenn sie eingetragen ist, kann man sie auch austragen lassen. Das dürfte bei der Einleitungsbremse eh kein Problem sein.
Grüße
DaPo (Daniel)