12.11.2012, 21:43
Hallo Flo,
ja wenn du eine Sondergenehmigung beantragst, um den T-Führerschein mit 15 Jahren zumachen, musst du zur MPU.
Wie Johannes schon gesagt hatte ist es jetzt auch schon so das du unter dem 18 Lebensjahr nur bis 40km/h fahren durftest und dort ändert sich auch nichts am 19.01.2013.
MfG
Torben
ja wenn du eine Sondergenehmigung beantragst, um den T-Führerschein mit 15 Jahren zumachen, musst du zur MPU.
Wie Johannes schon gesagt hatte ist es jetzt auch schon so das du unter dem 18 Lebensjahr nur bis 40km/h fahren durftest und dort ändert sich auch nichts am 19.01.2013.
MfG
Torben