10.01.2013, 15:06
Hallo
kennt sich hier jemand mit der Rechtlichen Seite der so genannten "Streckbremse" aus?
Diese wurde doch irgendwann verboten?
Heute kommt aber dieses Prinzip wieder bei einigen Schleppern mit stufenlosem Getriebe zum Einsatz, wenn diese das Fahrzeug mit dem Getriebe abbremsen, dass zusätzlich die Anhängerbremse betätigt wird.
Sind diese Einrichtungen zulassungstechnisch (wieder) erlaubt?
Gruß Johannes
kennt sich hier jemand mit der Rechtlichen Seite der so genannten "Streckbremse" aus?
Diese wurde doch irgendwann verboten?
Heute kommt aber dieses Prinzip wieder bei einigen Schleppern mit stufenlosem Getriebe zum Einsatz, wenn diese das Fahrzeug mit dem Getriebe abbremsen, dass zusätzlich die Anhängerbremse betätigt wird.
Sind diese Einrichtungen zulassungstechnisch (wieder) erlaubt?
Gruß Johannes