21.03.2013, 19:38
(21.03.2013, 16:26)Kine schrieb: Hallo Alex,
absolute Zustimmung meinerseits! Aber das ist ja nicht das einzige Beispiel das nicht so wirklich Sinn macht...ich darf zwar dank Klasse T einen Traktor mit 60 km/h, 2 Hängern und bis zu 40 Tonnen fahren, aber um mit dem Auto z.B. legal einen Pferdehänger zu ziehen hab ich extra noch BE machen müssen....
MfG Michi
Seit dem 19.01.2013 hat sich das auch wieder geändert. Mit klasse B darfst du jetzt mehr als 750kg anhängen, wenn du die 3,5t nicht überschreitest. Alles zusammen steht hier: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FS...kw_neu.htm
Gruß
Alex