13.08.2015, 10:34
Hallo Jürgen,
da die Maschine nagelneu ist und Du gutes Geld dafür gezahlt hast, kann es doch nicht Deine Aufgabe sein, auf Fehlersuche zu gehen.
Zeige den Mangel auf jeden Fall schriftlich bei Deinem Händler an. Gerade in den ersten sechs Monaten der Sachmangelhaftung ist dieses sehr wichtig.
Sollte er seiner Nachbesserungspflicht nicht nachkommen, würde ich den Kauf rückabwickeln und ein anderes Exemplar ordern, oder über eine Minderung des Kaufpreises nachdenken.
Auf jeden Fall würde ich selbst keinen Finger krumm machen, bevor es nachher heißt:
"Da haben Sie ja schon selber dran geschraubt.... also auf Garantie ist jetzt natürlich nichts mehr zu machen."
MfG
Andre
da die Maschine nagelneu ist und Du gutes Geld dafür gezahlt hast, kann es doch nicht Deine Aufgabe sein, auf Fehlersuche zu gehen.
Zeige den Mangel auf jeden Fall schriftlich bei Deinem Händler an. Gerade in den ersten sechs Monaten der Sachmangelhaftung ist dieses sehr wichtig.
Sollte er seiner Nachbesserungspflicht nicht nachkommen, würde ich den Kauf rückabwickeln und ein anderes Exemplar ordern, oder über eine Minderung des Kaufpreises nachdenken.
Auf jeden Fall würde ich selbst keinen Finger krumm machen, bevor es nachher heißt:
"Da haben Sie ja schon selber dran geschraubt.... also auf Garantie ist jetzt natürlich nichts mehr zu machen."
MfG
Andre