31.08.2016, 06:47
Hallo,
hier mein Versuch die Baustellen zu entzerren:
FzV, KraftStG, FEV,
LOF per Definition aus der FZV:
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;
und:
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte: Geräte zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, die dazu bestimmt sind, von einer Zugmaschine gezogen zu werden ......
Also nach FZV möglich.
Bei der Kraft StG sind lt § 3, bei den Ausnahmen der Besteuerung die Satttelzugmaschinen ausdrücklich ausgenommen, jedoch bei Sonderfahrzeugen (auch durch Bestimmung) möglich.
@Jochen: als was sind diese Actros denn nun zugelassen?
Gruß vom neugierigen Peter
hier mein Versuch die Baustellen zu entzerren:
FzV, KraftStG, FEV,
LOF per Definition aus der FZV:
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen: Kraftfahrzeuge, deren Funktion im Wesentlichen in der Erzeugung einer Zugkraft besteht und die besonders zum Ziehen, Schieben, Tragen und zum Antrieb von auswechselbaren Geräten für land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten oder zum Ziehen von Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben bestimmt und geeignet sind, auch wenn sie zum Transport von Lasten im Zusammenhang mit land- oder forstwirtschaftlichen Arbeiten eingerichtet oder mit Beifahrersitzen ausgestattet sind;
und:
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte: Geräte zum Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft, die dazu bestimmt sind, von einer Zugmaschine gezogen zu werden ......
Also nach FZV möglich.
Bei der Kraft StG sind lt § 3, bei den Ausnahmen der Besteuerung die Satttelzugmaschinen ausdrücklich ausgenommen, jedoch bei Sonderfahrzeugen (auch durch Bestimmung) möglich.
@Jochen: als was sind diese Actros denn nun zugelassen?
Gruß vom neugierigen Peter