26.02.2006, 19:10
Hallo Tracman,
so unqualifiziert wie du daherredest ist es nicht mehr schön.
So was hör ich normal nur von großkotzigen Reitern.
Ich dachte zwar, ich habe mich in meinem Beitrag klar und deutlich ausgedrückt, aber anscheinend ist das bis in dein Großhirn noch nicht so ganz durchgedrungen,
Darum nochmal:
Wir reden hier von privaten Forststraßen! Und das sind im Allgemeinen alle Forststraßen von Privatwaldbesitzern und auch der Großteil staatlicher Forststraßen, weil die auch nicht so blöd sind, und ihre Forststraßen als "Öffentliche Feld- und Waldwege" widmen lassen.
Und auf diesen Forststraßen kann ICH dir nach dem bereits erwähnten langjährigen Rechtsstreit unseres Betriebs mit diversen dir ähnlich denkenden Leuten
DAS REITEN VERBIETEN WIE MIR DAS EINFÄLLT
Einzige Bedingung und Fundament des gesamten Urteils, das bayernweit das erste in diesem schon seit langem schwelenden Streit ist, ist, daß dem Besitzer ein nicht zu billigender Schaden ensteht. Und das ist nunmal beim Reiten auf "sand/wassergebunden Forstwegen" (so heißt eine Forststraße auf Gerichtsdeutsch ) der Fall.
Somit wurden unsere Reitverbote auch amtlich von der zuständigen Kreisbehörde verifiziert und anerkannt. Damit haben Leute wie du im Besitz großkotziger Bauern nichts mehr verloren
Wenn du es immer noch nicht glauben kannst voller lauter Unverstand, stell ich gerne die entsprechenden Berichte, Urteilsbegründung und Kennnummern des Prozeßes hier zur Verfügung.
Liebe Grüße Michl
so unqualifiziert wie du daherredest ist es nicht mehr schön.
So was hör ich normal nur von großkotzigen Reitern.
Ich dachte zwar, ich habe mich in meinem Beitrag klar und deutlich ausgedrückt, aber anscheinend ist das bis in dein Großhirn noch nicht so ganz durchgedrungen,
Darum nochmal:
Wir reden hier von privaten Forststraßen! Und das sind im Allgemeinen alle Forststraßen von Privatwaldbesitzern und auch der Großteil staatlicher Forststraßen, weil die auch nicht so blöd sind, und ihre Forststraßen als "Öffentliche Feld- und Waldwege" widmen lassen.
Und auf diesen Forststraßen kann ICH dir nach dem bereits erwähnten langjährigen Rechtsstreit unseres Betriebs mit diversen dir ähnlich denkenden Leuten
DAS REITEN VERBIETEN WIE MIR DAS EINFÄLLT
Einzige Bedingung und Fundament des gesamten Urteils, das bayernweit das erste in diesem schon seit langem schwelenden Streit ist, ist, daß dem Besitzer ein nicht zu billigender Schaden ensteht. Und das ist nunmal beim Reiten auf "sand/wassergebunden Forstwegen" (so heißt eine Forststraße auf Gerichtsdeutsch ) der Fall.
Somit wurden unsere Reitverbote auch amtlich von der zuständigen Kreisbehörde verifiziert und anerkannt. Damit haben Leute wie du im Besitz großkotziger Bauern nichts mehr verloren
Wenn du es immer noch nicht glauben kannst voller lauter Unverstand, stell ich gerne die entsprechenden Berichte, Urteilsbegründung und Kennnummern des Prozeßes hier zur Verfügung.
Liebe Grüße Michl
Mb trac - was besseres gibts nicht