04.03.2006, 00:01
Hallo Michl,
ich finds ersmal toll dass Du ein Prozess durchgezogen hast und auf Deinem Recht bestanden hast.
Das ganze Thema kratzt schon an den Grundlagen unseres Staates; der Unversehrtheit des Eigentums. Es ist ja heute modern das Eigentum des Anderen in Frage zu stellen. Aber wehe es geht ans eigene Zeugs (z.B. wertvolle Pferde).
Die Sprüche ala ...mir kann niemand was verbieten... kenne ich auch zur Genüge. Auch wenn die Damen in der Wiese hocken und ich komme zum Grassilieren.
Es ist schon auch kaum zu glauben, was die Hufeisen für Schäden hinterlassen. Auch auf richtig guten Kieswegen. Is halt weich wenns auftaut.
Hab grade beim Güllefahren wieder so 20 cm tiefe Pferdespuren im Weizenacker entdeckt. Auch noch Quad-Spuren und Autospuren, war schon richtig toll.
Wenn ich einen Hugo mit seinem Auto aus dem Acker ziehen soll, weil der mal wieder irgendwas in der Pampa gesucht hat, habe ich keine Gnade mehr. Unter 100 EUR zieh ich keinen mehr raus.
Hallo Wolle,
zum Güllefahren auf Acker gefrohrenen Acker. Das ist was ganz Tolles, man kann prima Fahren und macht nix kaputt. Man hat Zeit dafür und das Getreide braucht im Frühjahr dringend N so früh wie möglich, ist für den Ertrag wirklich wichtig. Wenn ich auf die Wiesen fahre, kann ich aufn Acker nicht mehr. Die Nährstoffe werden sicherlich ganz prima aufgenommen, wenn es nicht grade 10 cm Schnee hat (ist jetzt auf 5 cm reduziert). Die Gülle gefriert und somit gast da nix mehr aus. In Hanglagen ist das sowiese nicht wirklich erlaubt bzw. heikel.
Auch ich habe zuwenig Güllelagerraum. Eigentlich ja nicht, aber beim Stallbau war Vorschrift, dass die Güllegruben höherliegen müssen als der Spaltenboden im Stall. Laut Gesetz wird nämlich technisch Gülle mit Wassser gleichgesetzt - Gülle ist überall auf gleicher Höhe. Davon weiss nun die Gülle nix, womit sie in der Hinteren Stallecke auf den Spalten liegt und in die Güllegrube ist nur halbvoll. Diese wichtige Umweltauflage wurde natürlich auch genau kontrolliert.
Genau festgelegte Sperrfristen finde ich dümmlich. Wenn dann alle zur gleichen Zeit fahren ist nicht gut. Bei uns ist oft im November/Dezember oder auch im Januar ein tolles trockenes, sonniges Wetter, eigentlich hat man da immer Güllegefahren (früher) und es war gut. Die Bauern wissen schon was sie tun. mein Opa sagte schon, wer im Herbst Gülle fährt, hat im Frühjahr gutes Futter.
Ausserdem konkurieren wir mit anderen Ländern, die garkeine Güllegrube haben.
tschüss
Wolle
ich finds ersmal toll dass Du ein Prozess durchgezogen hast und auf Deinem Recht bestanden hast.
Das ganze Thema kratzt schon an den Grundlagen unseres Staates; der Unversehrtheit des Eigentums. Es ist ja heute modern das Eigentum des Anderen in Frage zu stellen. Aber wehe es geht ans eigene Zeugs (z.B. wertvolle Pferde).
Die Sprüche ala ...mir kann niemand was verbieten... kenne ich auch zur Genüge. Auch wenn die Damen in der Wiese hocken und ich komme zum Grassilieren.
Es ist schon auch kaum zu glauben, was die Hufeisen für Schäden hinterlassen. Auch auf richtig guten Kieswegen. Is halt weich wenns auftaut.
Hab grade beim Güllefahren wieder so 20 cm tiefe Pferdespuren im Weizenacker entdeckt. Auch noch Quad-Spuren und Autospuren, war schon richtig toll.
Wenn ich einen Hugo mit seinem Auto aus dem Acker ziehen soll, weil der mal wieder irgendwas in der Pampa gesucht hat, habe ich keine Gnade mehr. Unter 100 EUR zieh ich keinen mehr raus.
Hallo Wolle,
zum Güllefahren auf Acker gefrohrenen Acker. Das ist was ganz Tolles, man kann prima Fahren und macht nix kaputt. Man hat Zeit dafür und das Getreide braucht im Frühjahr dringend N so früh wie möglich, ist für den Ertrag wirklich wichtig. Wenn ich auf die Wiesen fahre, kann ich aufn Acker nicht mehr. Die Nährstoffe werden sicherlich ganz prima aufgenommen, wenn es nicht grade 10 cm Schnee hat (ist jetzt auf 5 cm reduziert). Die Gülle gefriert und somit gast da nix mehr aus. In Hanglagen ist das sowiese nicht wirklich erlaubt bzw. heikel.
Auch ich habe zuwenig Güllelagerraum. Eigentlich ja nicht, aber beim Stallbau war Vorschrift, dass die Güllegruben höherliegen müssen als der Spaltenboden im Stall. Laut Gesetz wird nämlich technisch Gülle mit Wassser gleichgesetzt - Gülle ist überall auf gleicher Höhe. Davon weiss nun die Gülle nix, womit sie in der Hinteren Stallecke auf den Spalten liegt und in die Güllegrube ist nur halbvoll. Diese wichtige Umweltauflage wurde natürlich auch genau kontrolliert.
Genau festgelegte Sperrfristen finde ich dümmlich. Wenn dann alle zur gleichen Zeit fahren ist nicht gut. Bei uns ist oft im November/Dezember oder auch im Januar ein tolles trockenes, sonniges Wetter, eigentlich hat man da immer Güllegefahren (früher) und es war gut. Die Bauern wissen schon was sie tun. mein Opa sagte schon, wer im Herbst Gülle fährt, hat im Frühjahr gutes Futter.
Ausserdem konkurieren wir mit anderen Ländern, die garkeine Güllegrube haben.
tschüss
Wolle