07.08.2009, 09:31
Servus Oskar,
mag wohl rein rechtlich so sein... Wobei hier aber auch vieles im unklaren liegt: Z. B. wird auch oft argumentiert, daß die BE nicht erloschen ist, weil schließlich ändert man nichts an der Höchstgeschwindigkeit.
Denn nur das ist eindeutig geregelt, daß dann die BE erlischt.
Ist mir aber allerdings ehrlich gesagt ziemlich egal, da
1. dieser Trac von mir durch die recht große Bereifung sowieso schneller läuft als gute 40 und
2. der Trac auch mehr Dampf hat.
Versicherungsmäßig kein Problem, da gehts nur drum, was im Schein steht. Außerdem wären Leistungssteigerungen bis 15 kW ohne Zuschlag versichert.
Grüße
Michl
mag wohl rein rechtlich so sein... Wobei hier aber auch vieles im unklaren liegt: Z. B. wird auch oft argumentiert, daß die BE nicht erloschen ist, weil schließlich ändert man nichts an der Höchstgeschwindigkeit.
Denn nur das ist eindeutig geregelt, daß dann die BE erlischt.
Ist mir aber allerdings ehrlich gesagt ziemlich egal, da
1. dieser Trac von mir durch die recht große Bereifung sowieso schneller läuft als gute 40 und
2. der Trac auch mehr Dampf hat.
Versicherungsmäßig kein Problem, da gehts nur drum, was im Schein steht. Außerdem wären Leistungssteigerungen bis 15 kW ohne Zuschlag versichert.
Grüße
Michl
Mb trac - was besseres gibts nicht