07.01.2010, 23:27
Hartmut Thema Schneefräse
Es wird eine Ausnahmegenemigung geben wenn Du mit dem 1500 im Schub bei Euch in Gange willst . Für die normalen Unimogs die ein ZGG von 7,49 Tonnen haben gibt es in verbindung mit Winterdienstgeräten auch eine Ausnahmegenehmigung für in dem Fall höhere Gewichte .Die eigentliche Arbeitsgeschwindigkeit mit der Schneefräse ist um die 1,5 bis 3 km/h .
Nur darfst Du in Deutschland im Ortsgebiet , Städten , Dörfern nicht ohne Sondergenehmigung die Schneefräse betreiben . Die Schneefräse ist mit in der Katastrophenverordnung integriert .
Gruß Jörn
Es wird eine Ausnahmegenemigung geben wenn Du mit dem 1500 im Schub bei Euch in Gange willst . Für die normalen Unimogs die ein ZGG von 7,49 Tonnen haben gibt es in verbindung mit Winterdienstgeräten auch eine Ausnahmegenehmigung für in dem Fall höhere Gewichte .Die eigentliche Arbeitsgeschwindigkeit mit der Schneefräse ist um die 1,5 bis 3 km/h .
Nur darfst Du in Deutschland im Ortsgebiet , Städten , Dörfern nicht ohne Sondergenehmigung die Schneefräse betreiben . Die Schneefräse ist mit in der Katastrophenverordnung integriert .
Gruß Jörn
Wo ein Wille ist , da ist ein trac .