03.07.2010, 20:10
Hallo Michi,
SFA, also selbstfahrende Arbeitsmaschinen, zu denen auch der Mähdrescher gehört, sind bis 20km/h zulassungsfrei, brauchen aber eine Betriebserlaubnis und müssen über die Betriebshaftpflicht abgesichert sein.
Alle schnelleren Fahrzeuge sind zulassungspflichtig, bekommen bzw. benötigen also ein Nummernschild mit Zulassungssiegel und TÜV-Plakette.
Inzwischen gibt es auch Mähdrescher oder Feldhäcksler mit 40km/h.
Wer ohne Zulassung mit einer SFA erwischt wird, die schneller, als die erlaubten 20km/h unterwegs ist, kann schon mal einen Teil seiner Ernte direkt ans Amt überweisen.
Die Polizisten wissen inzwischen recht genau, was in der Landwirtschaft erlaubt ist und was nicht.
FG
Holger
SFA, also selbstfahrende Arbeitsmaschinen, zu denen auch der Mähdrescher gehört, sind bis 20km/h zulassungsfrei, brauchen aber eine Betriebserlaubnis und müssen über die Betriebshaftpflicht abgesichert sein.
Alle schnelleren Fahrzeuge sind zulassungspflichtig, bekommen bzw. benötigen also ein Nummernschild mit Zulassungssiegel und TÜV-Plakette.
Inzwischen gibt es auch Mähdrescher oder Feldhäcksler mit 40km/h.
Wer ohne Zulassung mit einer SFA erwischt wird, die schneller, als die erlaubten 20km/h unterwegs ist, kann schon mal einen Teil seiner Ernte direkt ans Amt überweisen.
Die Polizisten wissen inzwischen recht genau, was in der Landwirtschaft erlaubt ist und was nicht.
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...