18.07.2010, 14:44
Hallo Leute,
ein freundlicher TÜV-Prüfer hat dies für mich im Gesetzestext nachgelesen: Für das o.g. Beispiel reicht ganz klar Klasse T. Aber Klasse T ist eine an den Einsatzzweck gebundene Fahrerlaubnis. Sie dient NUR zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken. D. h. Spaßfahrten oder nachbarschaftliche Hilfe (z. B. Transport von Baugütern oder gewerblicher Brennholztransport) stellen "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" dar. Da gibt es nichts daran zu rütteln, auch wenn viele Ordnungshüter hier noch nicht so genau hinsehen.
Aber bitte, ich will hier nicht den Moralapostel spielen, sondern ich mache mir nur ein wenig sorgen um unsere zukünftige Situation bei ständig strenger werdenden Gesetzen und Kontrollen. Ganz zu schweigen, wenn einmal ein Unfall passiert...
Beste Grüße
Alex
ein freundlicher TÜV-Prüfer hat dies für mich im Gesetzestext nachgelesen: Für das o.g. Beispiel reicht ganz klar Klasse T. Aber Klasse T ist eine an den Einsatzzweck gebundene Fahrerlaubnis. Sie dient NUR zu landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Zwecken. D. h. Spaßfahrten oder nachbarschaftliche Hilfe (z. B. Transport von Baugütern oder gewerblicher Brennholztransport) stellen "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" dar. Da gibt es nichts daran zu rütteln, auch wenn viele Ordnungshüter hier noch nicht so genau hinsehen.
Aber bitte, ich will hier nicht den Moralapostel spielen, sondern ich mache mir nur ein wenig sorgen um unsere zukünftige Situation bei ständig strenger werdenden Gesetzen und Kontrollen. Ganz zu schweigen, wenn einmal ein Unfall passiert...
Beste Grüße
Alex