(08.11.2010, 22:46)alex800 schrieb: "Landwirtschaftliche Zugmaschine" geht nur in Verbindung mit Steuerbefreiung für LoF
Das stimmt auch nicht...
Es kommt nichtmal auf den Einsatzzweck an, die Maschine muss nur nachweislich in der Landwirtschaft einsetzbar sein.
Allein die Anhängerkupplung (oder Zapfwelle, oder Kraftheber, oder oder oder...) reicht für so einen Zweck schon aus, und das ganze nichtmals in Kombination!
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!