09.11.2010, 09:42
(08.11.2010, 23:09)gerd schrieb: hi
wenn ich du wäre würde ich mich mal über eine Anmeldung als selbstfahrende Arbeitsmaschine erkundigen
Abschlepplkws laufen auch als Arbeitsmaschine und sind auch generell vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen
Vielleicht ists ja auch ein steuerlicher Vorteil
gruß uli
Wenn du den Trac als selbstfahrende Arbeitsmaschine laufen lassen willst, darfst du aber keine Anhänger mehr ziehen (darfst nur das anhängen, was für den Betrieb erforderlich ist - z.b. der Mähdrescher mit Schneidwerkwagen).
Ansonsten erlischt deine Betriebserlaubnis, denn Arbeitsmaschine ist Arbeitsmaschine und Zugmaschine ist Zugmaschine. Ich denke, dass es in deinem Fall wirklich am besten ist, wenn du ihn ganz normal zulässt und mit Klasse C/CE fährst.
Dann bist du für alle Fahrten, die du beruflich, nebenbei oder als Hobby ausführst, auf der sicheren Seite.
Gruß
Sascha