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Hallo, ich habe 1998 meinen Autoführerschein gemacht Klasse 3 damals,
kann ich jetzt noch die Klasse T beantragen, einen Land- und Forstwirtschaftlichen Betrieb haben wir . 1999 hab ich dann den Motorradführerschein gemacht also habe ich den neuen Kartenführerschein schon , oder hat das mit dem neuen Führerschein nichts zu tun.
Mfg Pedro
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bin nich zu 100% sicher, aber ich meine nur bei der umschreibung von alt auf neu kann auf entsprechenden antrag und nachweis die klasse t erteilt werden!
ist der führerschein schon euro gilt dieser als deine fahrerlaubnis mit den ensprechenden klassen und ist auch so hinterlegt!! alt hast du ja nix mehr!!
aber am besten mal bei deinem landratsamt nachfragen, dann hast 100% auskunft ob oder ob nicht!!!
Nur ein Knecht sitzt auf der Hinterachse!
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16.06.2009, 13:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.06.2009, 10:01 von
msparrer.)
Servus Pedro,
ich hatte die gleiche Situation wie Du, habe dann den T und den CE mit Klausel 79 nachträglich (vor ca. 6 Wochen) nachtragen lassen. Ich musste nur eine Bescheinigung über die landw. Betriebsnummer, ein biometrisches Passfoto und € 24,-- mitbringen. Innerhalb von 2 Wochen war die neue Karte dann da.
Hoffe geholfen zu haben
Viele Grüße
Max
Wia da Vogl sch..., so as Hoiz reißt!!